Bestattungsvorsorge

Alles in Ruhe im Voraus regeln

Sie bestimmen selbst, wie Ihr Abschied aussehen soll, und tragen die Kosten schon heute. Ihre Angehörigen müssen sich im schweren Moment weder um Geld noch um die Organisation sorgen.

Foto: ruhiges Licht, Natur

Was es ist

Fürsorge für Ihre Angehörigen, im Voraus geregelt

Die Bestattungsvorsorge gibt Ihnen die Möglichkeit, in Ruhe alle Einzelheiten Ihres Abschieds festzulegen und die Mittel dafür im Voraus zurückzulegen. So nehmen Sie Ihren Angehörigen die finanzielle und organisatorische Last und hinterlassen ihnen Erinnerung statt Sorgen.

Warum vorsorgen

Ruhe für Sie, Schutz für Ihre Angehörigen

Ihre Wünsche werden erfüllt

Sie bestimmen Form, Traditionen und Details des Abschieds – alles so, wie Sie es möchten.

Ihre Angehörigen sind entlastet

Im schweren Moment müssen sie keine schwierigen Entscheidungen treffen und kein Geld aufbringen.

Preise von heute festgeschrieben

Die Kosten werden zum Zeitpunkt des Vertrags festgelegt und sind unabhängig von künftigen Preissteigerungen.

Mittel sicher geschützt

Das Geld wird getrennt auf einem geschützten Konto verwahrt und ausschließlich zweckgebunden verwendet.

So funktioniert es

Vier ruhige Schritte

01

Gespräch

Wir treffen uns und besprechen in Ruhe Ihre Wünsche – in Ihrer Sprache.

02

Ihre Wünsche

Wir halten alle Einzelheiten des Abschieds fest, so wie Sie es möchten, und vereinbaren sie vertraglich.

03

Sicherung der Mittel

Die Mittel werden auf einem geschützten Treuhandkonto oder als Versicherung angelegt.

04

Beruhigung

Sie erhalten ein Dokument. Wenn die Zeit kommt, setzen wir alles genau um.

Sicherheit der Mittel

Ihr Geld ist sicher

Die Mittel aus der Bestattungsvorsorge verbleiben nicht beim Bestattungshaus. Sie werden auf einem separaten Treuhandkonto oder als Versicherung angelegt – und ausschließlich für Ihren Abschied verwendet.

Separates, geschütztes Konto, getrennt vom Bestattungshaus
Mittel werden ausschließlich zweckgebunden verwendet
Geschützt und als Schonvermögen bei Sozialleistungen anerkannt

Schutz bei Sozialleistungen

Nach deutschem Recht gelten in angemessenem Umfang zurückgelegte Mittel für die Bestattung als Schonvermögen und werden vom Sozialamt nicht angerechnet. Wir erklären das ausführlich im Beratungsgespräch.

Was Sie festlegen

Alles in Ihrer Hand

Sie entscheiden so viel, wie Sie möchten – von der Form des Abschieds bis zu kleinen Details. Den Rest schlagen wir vor und übernehmen ihn.

Form des Abschieds: Erd- oder Feuerbestattung
Religiöse und nationale Traditionen
Grab- oder Urnenstätte
Musik
Blumen
Gestaltung der Feier
Überführung in die Heimat bei Bedarf
Kreis der zu benachrichtigenden Angehörigen

Häufige Fragen

Das Wichtigste in Kürze

Die Mittel werden nicht beim Bestattungshaus verwahrt. Sie liegen auf einem separaten Treuhandkonto oder in einer Versicherung und gehören Ihnen – daher sind sie unabhängig vom Bestattungshaus geschützt.

Ja. Sie können die Einzelheiten des Vertrags jederzeit überarbeiten und Ihre Wünsche ergänzen – wir helfen Ihnen dabei.

Ja. In angemessenem Umfang angesparte Mittel für die Bestattung gelten als Schonvermögen und werden bei Sozialleistungen in der Regel nicht angerechnet.

Nein. Es gibt verschiedene Möglichkeiten – einmalig oder in Raten. Wir finden den für Sie passenden Weg und erklären alles in Ruhe.

Sprechen wir in Ruhe, ganz unverbindlich

Vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch in Ihrer Sprache. Wir erklären alles und beantworten Ihre Fragen.

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